
Die Handwerkskammer Hamburg ist die Interessenvertretung des Handwerks und eine moderne Dienstleistungsorganisation für die Handwerksbetriebe in unserer Stadt. Für unseren Bereich Anerkennung- und Validierung suchen wir ab sofort befristet bis 31.01.2028 im Rahmen einer Elternzeitvertretung und in Teilzeit (29,25 Std./Wo.) eine...
Leitung Anerkennungs- und Validierungsstelle (m/w/d)
Die Anerkennungsstelle der Handwerkskammer Hamburg prüft, ob ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse mit deutschen Abschlüssen im Handwerk auf Meister- und/oder Gesellenebene gleichwertig sind, und erteilt darauf basierend einen Anerkennungsbescheid.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird nach den Vorgaben des BQFG (Gesetz über die Feststellung zur Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen) und der HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) eine Gleichwertigkeitsprüfung vorgenommen, indem die ausländische Qualifikation, Berufserfahrung und Kenntnisse und Fertigkeiten mit der Ausbildungsverordnung des deutschen Referenzberufs verglichen werden. Basierend auf dem Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung erhält der Anerkennungssuchende einen Bescheid. Der Anerkennungsbescheid hilft zugewanderten Menschen auf ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt im Handwerk.
Dem Bereich ist auch ein Teil des Validierungsverfahrens zugeordnet. Nach dem Validierungsgesetz (BVaDiG) können Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, aber viele Jahre in ihrem Handwerksberuf tätig waren, ihre Berufserfahrung über einen externen Prüfungsausschuss feststellen lassen. Die Beratung zu diesem Verfahrenden sowie die Erstellung eines Validierungsbescheids erfolgt über einen Mitarbeiter aus dem Bereich Anerkennung.
Die Stelle umfasst auch den internen Austausch mit der Geschäftsbereichsleitung Interessenvertretung zum Thema Migration sowie die Unterstützung bei der Erstellung politischer Stellungnahmen zur Fachkräfteeinwanderung.
Der Schwerpunkt des Bereichs liegt bei den Anerkennungsverfahren
Ihre Herausforderungen
- Sie leiten verantwortungsbewusst ein kleines Team und sind verantwortlich für die Prozessabläufe im Bereich Anerkennung und Validierung (im beschriebenen geringen Umfang).
- Sie vernetzen sich bundesweit mit Kolleg*innen aus anderen Kammern, relevanten Gremien und Institutionen und nehmen an regelmäßigen Fachaustauschen, auch mit dem ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) teil.
- Sie stellen dem Haus Ihre Expertise für das Thema Migration und Fachkräfteeinwanderung zur Verfügung.
- Sie verantworten die Einhaltung der verwaltungsrechtlichen, insbesondere spezialgesetzlichen Regelungen zum Anerkennungsverfahren und Validierungsverfahren im Handwerk. Sie erlassen auch selbst Bescheide über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse im Handwerk.
Das bringen Sie mit
Must-have:
- Idealerweise haben sie ein Studium (z.B. mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt), eine einschlägige Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung und/oder der Anerkennungsberatung und/oder Migration und Fachkräfteeinwanderung. Sie kennen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Ausgeprägte Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sind Ihre Stärken.
- Sie haben Führungserfahrung und bringen eine analytische und strukturierte Denk- und Arbeitsweise mit.
Nice to have:
- Sie haben bereits Erfahrung in der Begleitung von Anerkennungsprozessen im Handwerk oder waren bereits in der Beratung von Personen mit Migrationserfahrung tätig.
Darauf können Sie sich freuen
Gesundheit
Mobilität
Gemeinsam gestalten
Beruf & Privatleben
Weiterbildung
Zusätzliche Leistungen
Interesse?
Hinweis: Die Stelle ist für Menschen mit Schwerbehinderung geeignet.
Datenschutz: Entsprechend der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erläutern wir Ihnen hier, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten.
Noch Fragen?
Katja Jensen-Kamph
Tel. 040 35905-715
katja.jensen-kamph@hwk-hamburg.de
Bitte bewerben Sie sich nicht per E-Mail, sondern über unser Bewerbungsformular ("Jetzt bewerben"). Bewerbungen, welche uns per E-Mail erreichen, werden ggf. nicht berücksichtigt.